Grabdenkmale
Grabmale spielen eine wichtige Rolle beim Gedenken und Erinnern an einen geliebten Menschen. Dabei ist jedes Grabmal eine letzte Referenz an einen einzigartigen Menschen und ein steinernes Symbol, welches dem Leben des Verstorbenen über den Tod hinaus Dauer gibt. Aus diesem Grund hat der Steinmetz oder Steinbildhauer bei der Gestaltung immer die ganz individuelle Persönlichkeit des jeweiligen Menschen im Blick.
Polierte Grabmale, gestaltete Grabmale, Felsen oder Findlinge – Natursteine lassen kaum Wünsche offen. Zu den Leistungen eines Steinmetzes zählen der Entwurf, die Herstellung und das Aufstellen von Grabmalen. Darüber hinaus werden auch die Tieffundamente für Grabmale erstellt. Jeder Friedhof besitzt eine Satzung mit Gestaltungsvorgaben für Grabmäler. Mit der Durchführung dürfen i.d.R. nur zugelassene Bildhauer oder Steinmetze beauftragt werden. Die meisten Steinmetzfachbetriebe bieten Pflegeverträge an, in deren Rahmen eine Grabstätte jährlich auf ihren Zustand und eventuelle Ausbesserungsarbeiten überprüft wird.
ist eine langfristige Hilfestellung für viele Hinterbliebene, die sich aufgrund ihres Wohnortes, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen, nicht mehr um das Grabmal kümmern können. Im Dauergrabmalpflegevertrag wird über einen festgelegten Zeitraum bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige, sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabmals, der Grabumfassung und des Grabzubehörs vereinbart. So ist sichergestellt, dass die Grabstätte – auch über den Tod hinaus – in einem dauerhaft würdigen Zustand bewahrt wird.
ist ein Service, der alle Familienangehörigen im Todesfall erheblich entlastet und Sicherheit gibt. Sie gewährleistet Ihnen das Erstellen der Grabanlage nach der Beisetzung. Hierbei liefert Ihr Steinmetz das schon zu Lebzeiten vertraglich vereinbarte Grabmal mit Grabumfassung und Zubehör.
Das Leistungsangebot im Einzelnen:
» Regelmäßige, materialgerechte Reinigung der gesamten Grabanlage
» Regelmäßiges, fachmännisches Tönen der Inschriften
» Regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung der Grabumfassung
» Lieferung der Grabanlage mit Grabmal, Umfassung, Zubehör bei Todesfall
» Demontage und Sicherstellung des Grabmals/der Grabumfassung für Beisetzung
» Ergänzung der Inschriften
» Neufundamentierung und Montage des Grabmals/der Grabumfassung nach Beisetzung
Ihre Sicherheiten
Der treuhänderisch garantierte Dauergrabmalpflegevertrag/Grabmalvorsorgevertrag wird ausschließlich mit Steinmetzbetrieben abgeschlossen, die vom Friedhofsträger zugelassen und Mitglied der Innung sind. Der Vertrag beinhaltet Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Dieser Vertrag wird durch die Treuhandstelle geprüft. Sie verwaltet auch die vom Auftraggeber als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistete Vertragssumme und nimmt sämtliche Zahlungen an den Steinmetzbetrieb vor.
Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie notwendige Sonderleistungen verwendet. Der beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gelegenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabanlage durch die Treuhandstelle garantiert eine ordnungsgemäße Ausführung